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Beratung in Sachen COVID-19
Beratung

Schutzkonzepte für Invektionsprävention
Ab dem 6. Juni 2020 sind in der Schweiz wieder Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen zugelassen.
Voraussetzung für die Durchführung von privaten und öffentlichen Anlässen ist die Erstellung eines COVID-19-Schutzkonzeptes.
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Bestehen bei Ihnen als Veranstalter oder Betreiber eines Veranstaltungsortes Unklarheiten, Umsetzungsschwierigkeiten oder generelle rechtliche & organisatorische Fragen?
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Hier wird Ihnen geholfen! Wir unterstützen Sie in der Risikoanalyse, der Erstellung des Schutzkonzeptes und wenn gewünscht auch bei der Umsetzungskontrolle vor Ort.
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Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne unverbindlich.
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